Funimation steht vor Klage wegen Diskriminierung



Funimation wird vor Gericht gestellt, da seine Website für sehbehinderte Menschen als unzureichend und diskriminierend eingestuft wird und somit gegen die ADA verstößt.

Funimation, eine der größten Anime-Streaming-Websites der Welt, steht vor einer Klage. Die Klägerin ist eine rechtlich blinde Frau, die der Website von Funimation vorwirft, Menschen mit Behinderungen diskriminiert zu haben.




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Wird Funimation diese Klage als Indikator für die fehlende Website betrachten und Maßnahmen ergreifen, um sie zu verbessern?







Die Klage gegen Funimation wurde am 13. Januar von Jenisa Angeles, einer rechtlich blinden amerikanischen Staatsbürgerin, eingereicht. Laut der Beschwerde verstößt Funimation gegen das Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen (ADA).





Die angebliche Website lautet 'shop.funimation.com' und wurde beschuldigt, gegenüber sehbehinderten Menschen nicht inklusiv zu sein.

Die Website verkauft Anime-Waren und verwandte Produkte, und es wurden mehrere Beschwerden dagegen eingereicht.





Aufgrund der Sehbehinderung von Angeles nutzt sie Bildschirmlese-Software, um im Internet zu helfen.



Funimation | Quelle: Offizielle Website

Berichten zufolge hat sie 'shop.funimation.com' mehrmals besucht, um einen Kauf zu tätigen, aber die Funktionen der Website haben sie daran gehindert, sie zu nutzen. Sie konnte nicht herausfinden, welche Produkte zum Verkauf standen.



Die vom Kläger eingereichten Beschwerden umfassen:





  • Einige Funktionen auf der Website fehlen alt. Text.
  • Ein Beschriftungselement oder ein Titelattribut wurde für Felder nicht hinzugefügt.
  • Viele Seiten enthalten Titelelemente.
  • Die Website enthält Links, die nicht funktionieren.

Die angegebene Website verstößt somit gegen ADA und NYCHRIL. Laut der Klage hat Funimation “ vorsätzliche Diskriminierung begangen. ''

Angeles bemüht sich, dass der Angeklagte nicht gegen die ADA verstößt. Sie schlägt den Angeklagten vor

'' Ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Website den Anforderungen des ADA und den Durchführungsbestimmungen vollständig entspricht, damit die Website für Blinde leicht zugänglich und nutzbar ist. ''

Typen a Engel

Sie hat auch eine Geldstrafe vorgeschlagen, die an die Klasse und Unterklassen zu zahlen ist, deren Rechte durch die Website verletzt wurden. Angeles strebt auch Schadensersatz und die Deckung von Anwalts- und Sachverständigengebühren an. Ein Gerichtsverfahren durch eine Jury ist ebenfalls erforderlich.

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Quelle: Barrierefreiheit

Ursprünglich geschrieben von Nuckleduster.com